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RDG Struktur und Organisation

Um die Spenden deutscher Steuerpflichtiger steuerlich abzugsfähig zu gestalten, bedarf es einer rechtsfähigen gemeinnützigen Institution, die den Regeln des deutschen Spendenrechts folgend die Mittel für die Rotary Foundation und alle anderen rotarischen Zwecke verwaltet. Diese Kernaufgabe erfüllt der Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. seit 1986, gleichzeitig aber verwaltet er auch die lokalen Mittel vieler Rotary Clubs, die sich die Mühen der Gründung und Verwaltung eines eigenen Fördervereins erspart haben.

Im Gründungsbeschluss des RDG im Jahre 1986 durch den Deutschen Governorrat wurde festgelegt, dass alle Rotarier in den Clubs deutscher Distrikte gleichzeitig Mitglieder des Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. sind. Zur Vereinfachung der Verwaltung beim RDG wird die Zahlung des ersten Jahresbeitrages für ein Mitglied als Erklärung der Mitgliedschaft durch das Neumitglied gewertet. In der Regel werden die Mitgliederbeiträge gesammelt von den Clubs an RDG überwiesen. Es liegt in der Verantwortung der Clubs, die Mitglieder entsprechend zu informieren.

Jährlich wird der Beitrag vom RDG anhand des Mitgliederstandes zum 01. April ermittelt und dem Rotary Club belastet. RDG stellt keine Nachforderungen bei unterjähriger Erhöhung der Mitgliederzahl, die Clubs verzichten auf Rückforderungen bei sinkender Mitgliederzahl.

Die Geschäfte des RDG werden von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand geführt, der aus drei von der Vertreterversammlung (s.u.) gewählten Personen besteht.

Dem Vorstand ist ein beratend und kontrollierend tätiger Beirat beigestellt, der aus sieben Personen besteht. Drei davon vertreten den deutschen Governorrat, zwei repräsentieren The Rotary Foundation, zwei sachkundige Rotarier werden kooptiert.

Das höchste Entscheidungsgremium des RDG ist die Vertreterversammlung, die sich regelmäßig im Oktober eines jeden Jahres trifft. Es wäre zu kostenintensiv, die mehr als 50.000 Mitglieder des RDG zu einer Hauptversammlung zusammen zu rufen. Für solche Fälle sieht das Vereinsrecht deshalb das Institut der Vertreterversammlung vor. Diesem Gremium berichtet RDG regelmäßig über Ergebnis und Vorgänge, dort werden die maßgeblichen Entscheidungen gefällt. Die Vertreterversammlung besteht aus fünfundsiebzig Mitgliedern des RDG. Der amtierende Governor jedes Distrikts und der Vorsitzende des Beirats sind geborene Mitglieder der Vertreterversammlung, die übrigen Mitglieder werden von den Distrikten delegiert.

Wenn Sie stimmberechtigter Vertreter Ihres Distrikts werden möchten, sollten Sie sich mit dem amtierenden Governor in Verbindung setzen. Darüber hinaus hat jedes einzelne Mitglied das Recht, an der Vertreterversammlung als Gast teilzunehmen.

Das Protokoll der Vertreterversammlung wird den Distrikt-Vertretern mit der Bitte um Weitergabe übersandt, es kann auch direkt beim RDG angefordert werden.

Die Protokolle der Verterterversammlungen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich.

 

 

 

 

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