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Kommunikation mit RDG: Online oder per Papier?

In der Vergangenheit lief die Kommunikation zwischen den Clubs und RDG meist auf Papier, per Brief, Fax oder per Telefon. Seit Anfang 2014 wird mit RDG Online eine umfassende Kommunikationsplattform im Internet angeboten, die größere Sicherheit bietet und jederzeit verfügbar ist, auch zu später Stunde und am Wochenende.

Aufgrund dieser Vorteile raten wir allen Clubs zum Wechsel zu RDG Online.

Zurzeit (Mai 2015) sind ca. 400 Clubs in RDG Online autorisiert.

Mit RDG Online kann der Schatzmeister die Gemeindienstmittel seines Clubs verwalten. Das Programm  ähnelt dem von Kreditinstituten angebotenen Online-Banking.

Stand heute (April 2015) bietet RDG Online dem Schatzmeister die folgenden Möglichkeiten:

  • Einsicht in den Finanzstatus, Kontosalden und noch bis zum Jahresende auszugebende Mittel im Rahmen der zweijährigen Verwendungsfrist
  • Einsicht in alle Projektkonten des Clubs, Druck von Kontoauszügen
  • Einsicht in alle Spendeneingänge, nach Spendenzweck oder Spender gegliedert
  • Einsicht in alle Spendendetails, mit der Möglichkeit, Fehler zu korrigieren und fehlende Angaben zu ergänzen
  • Zweitdrucke von Spendenbescheinigungen in Auftrag geben
  • Eine Übersicht über Spendeneingänge mit fehlenden Daten
  • Steuerung der Spendenwebseite für den eigenen Club, Verwaltung der lokalen Spendenaufrufe
  • Erfassen von Umbuchungen zwischen Projektkonten und Clubs
  • Erfassen von Auszahlungen an Begünstigte im Rahmen von Förderprojekten
  • Anlegen von Zahlungsplänen bzw. Daueraufträgen
  • Erfassen und Verteilen von Sammelspenden der Clubmitglieder
  • Einsicht in das PHF-Guthaben des Clubs und Beantragung von Auszeichnungen
  • Zahlung der Mitgliederbeiträge an den RDG.

Damit kann der Schatzmeister die Verwaltung der Gemeindienstgelder weitgehend selbständig und ohne Rücksicht auf Geschäftszeiten. RDG Online bietet damit die Flexibilität eines eigenen Fördervereines.

Um Missbrauch zu verhindern, werden alle ändernden Transaktionen mit dem SMS-TAN Verfahren abgesichert, das in gleicher Form auch beim Online-Banking der Kreditinstitute eingesetzt wird.

Um diesen weitgehenden Möglichkeiten eine solide juristische Basis zu geben, muss der Club den Schatzmeister entsprechend autorisieren. Datenschutz und Sicherheit sind dem RDG wichtig, deshalb muss er sicherzustellen, dass der Zugang zu ihren Clubkonten den richtigen Personen gewährt wird. Hierfür ist das Formular „Vertretungsberechtigung gegenüber dem RDG“ die Grundlage. Es enthält wichtige notwendige Informationen für den Geschäftsverkehr zwischen RDG und dem einzelnen Rotary Club. Deshalb muss es von jedem Club ausgefüllt und an RDG zurückgesandt werden, ebenso wie das Formular „Allgemeine Informationen zum Rotary Club“.

Durch ihre Unterschrift auf diesem Formular wird die vertretungsberechtigte Person (meist der Schatzmeister, oft aber auch ein externes Sekretariat eines Clubs) offiziell Teil der Organisation des RDG und handelt als verantwortliche „Hilfsperson“ im Sinne des Spendenrechts und kann auch formal über die Mittel seines Clubs verfügen.

Eine Bedienungsanleitung für RDG Online finden Sie hier.

Login Democlub Musterhausen

Hier geht es zum RDG Online LOGIN

 

 

 

 

 

 

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