Zur Idee und Verwirklichung
Schon seit Jahren bestand der Wunsch, eine bundesweit tätige Stiftung allen Rotariern – und nicht nur diesen – zur Verfügung zu stellen. Konkret wurde dieses Thema auf der Beiratssitzung des Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG) am 18.03.2003 behandelt, anschließend auf der Sitzung des Deutschen Governorrates Anfang Mai 2003 in Going auf den Weg gebracht.
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden folgten und die Zustimmung des Beirats, der Vertreterversammlung und der District Governor wurde erteilt. Die Rotary Foundation stimmte dem Vorhaben ebenfalls zu.
Ein gesondert eingerichteter Redaktionsbeirat sachkundiger Rotarier sorgte für einen fundierten Satzungstext. Schließlich hat RDG – als gründender Verein – am 20. Juli 2005 die Anerkennungsurkunde über die selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf erhalten.
Satzung